Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 ergibt sich folgendes:
„Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere … Vereinsräume … Sportplätze …
Dies gilt bis auf weiteres und betrifft alle Veranstaltungen im Verein und am See und die Nutzung unseres Vereinsgeländes inkl. Hütte zu Freizeitzwecken.
Bitte beachtet dringend die entsprechenden Anweisungen der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung!
Wir informieren Euch, sobald klar ist, wann und wie wir unseren Vereinsbetrieb wieder aufnehmen können.
Bitte haltet Euch an die für Bayern erlassenen Ausgangsbeschränkungen
Wir wünschen uns allen Gesundheit und dass die Situation sich möglichst bald wieder normalisiert!
Bitte informiert Euch im Bedarfsfall selbst (z.B. unter www.blsv.de; www. bayernsail.de; www.dsv.org ).