Es wird eine 10. BayIfSMV erlassen, die ab dem 9.12.2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wir werden dahingehend nochmals informieren.
Eine überraschende Neuerung in der aktuell gültigen Verordnung ist nach der Schließung der Indoor-Sportstätten nun die Untersagung des Betriebs und der Nutzung sämtlicher Sportanlagen, als auch die Sperrung aller Outdoor-Sportstätten. Eine Maßnahme, die den Sport als Mittel der Gesundheitserhaltung weiter einschränkt und die Sportverbände und -vereine ohne Vorwarnung weiter in ihrem Zweck beeinträchtigt. Offene Fragestellungen klären wir laufend mit den zuständigen Ministerien.
Mit einer kurzen Lockerung über Weihnachten (23. – 26.12.) werden diese Regelungen voraussichtlich bis Anfang Januar 2021 fortgeführt. Dies ist jedoch noch nicht in der entsprechenden Verordnung normiert.
Weiterhin ausgenommen von den Einschränkungen sind der Profi-, Kader- und Schulsport. Je nach Infektionsgeschehen in den verschiedenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Bayern ist der Schulsport jedoch auch bereits eingeschränkt.
Nach wie vor steht für uns die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund. Auch in der derzeit wieder schwierigen Phase halten wir den Sport für eine sehr gute Lösung zur Überwindung der Pandemie und setzen uns dabei in vielen Schreiben und Gesprächen für entsprechende Möglichkeiten zur Durchführung von Sport ein. Insbesondere in einer solch volatilen Phase der Pandemie mit zuletzt stark steigenden Infektionszahlen ist dies nicht immer leicht. Wir bleiben für Sie alle am Ball! Versprochen!