Wintertermine 2020 im Verein pandemiebedingt erst einmal abgesagt

Die kommenden Vereins-Termine sind zur derzeitigen Situation erst einmal abgesagt.

Bitte um Verständnis, dass in diesem Zuge auch das Vereinsheim weiterhin verschlossen bleibt.
Sollte einer was aus der Hütte benötigen, so müsstet Ihr Euch mit mir absprechen.

Unsere Termine für 2021 sind schon geplant, werden Euch die Tage hier veröffentlicht.
In wie weit diese durchgeführt werden können, hängt von der Gesamtsituation der Pandemie ab.

Nun hoffe ich erst einmal dass Ihr alle gesund bleibt und wir uns bald wieder sehen.

Herzlichen Gruß Felix

Verbandsnews… vom BLSV – 10. BayIfSMV

 

Es wird eine 10. BayIfSMV erlassen, die ab dem 9.12.2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wir werden dahingehend nochmals informieren.

Eine überraschende Neuerung in der aktuell gültigen Verordnung ist nach der Schließung der Indoor-Sportstätten nun die Untersagung des Betriebs und der Nutzung sämtlicher Sportanlagen, als auch die Sperrung aller Outdoor-Sportstätten. Eine Maßnahme, die den Sport als Mittel der Gesundheitserhaltung weiter einschränkt und die Sportverbände und -vereine ohne Vorwarnung weiter in ihrem Zweck beeinträchtigt. Offene Fragestellungen klären wir laufend mit den zuständigen Ministerien.

Mit einer kurzen Lockerung über Weihnachten (23. – 26.12.) werden diese Regelungen voraussichtlich bis Anfang Januar 2021 fortgeführt. Dies ist jedoch noch nicht in der entsprechenden Verordnung normiert.

Weiterhin ausgenommen von den Einschränkungen sind der Profi-, Kader- und Schulsport. Je nach Infektionsgeschehen in den verschiedenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Bayern ist der Schulsport jedoch auch bereits eingeschränkt.

Nach wie vor steht für uns die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund. Auch in der derzeit wieder schwierigen Phase halten wir den Sport für eine sehr gute Lösung zur Überwindung der Pandemie und setzen uns dabei in vielen Schreiben und Gesprächen für entsprechende Möglichkeiten zur Durchführung von Sport ein. Insbesondere in einer solch volatilen Phase der Pandemie mit zuletzt stark steigenden Infektionszahlen ist dies nicht immer leicht. Wir bleiben für Sie alle am Ball! Versprochen!

 

8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020

sie tritt  in Kraft ab 2.11.2020 und endet bislang mit dem 30.11.2020.

Mehr dazu hier 

201030_baymbl-2020-616

Die für die Sportvereine relevanten „Spezialregelungen“ befinden sich  in Teil 3 der Verordnung, den §§ 10ff. Danach ist Individualsegeln allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt;  Segler der Bundes – und Landeskader  können mit den Einschränkungen des § 10 (2) 1-3 (ua Hygienekonzepte) trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Die Gastronomiebetriebe in unseren Vereinen sind nach § 13 der Verordnung geschlossen, die Nutzung der Kojen ist nach § 14 der Verordnung für die Vereinsmitglieder nicht mehr möglich.

 

Sofern weitere Konkretisierungen möglich sind, werden wir Sie kurzfristig informieren.

Erleichterungen im Segelsport

Ab dem 08.06.2020 sind im Sport einige Erleichterungen in Kraft getreten. So ist die vollumfängliche Nutzung des Vereinsgrundstücks möglich und es darf mit bis zu 20 Personen im Freien trainiert werden.

Allerdings bleiben weiterhin das Abstandsgebot, die Kontaktbeschränkungen sowie die allgemeinen Hygienevorschriften gültig.

Unsere Vereinshütte ist nicht mehr generell geschlossen. Sie darf unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, des allgemeinen Abstandsgebots und des Verbots von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen genutzt werden.

–> Allerdings besteht in geschlossenen Räumlichkeiten Maskenpflicht.

All diese Umstände haben uns in der Vorstandschaft dazu bewogen, für die Saison 2020 alle Veranstaltungen abzusagen.

Die Vereinsboote sind zum Teil schon aufgebaut und können genutzt werden. Bitte vor der Nutzung der Boote in die Liste eintragen und nach Nutzung der Boote die Kontaktflächen (Pinne, Ruder, etc.) selbständig desinfizieren. Entsprechendes Reinigungsmaterial wird bereitgestellt.

 

 

Segelhütte als auch das Segelgelände weiterhin gesperrt

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 ergibt sich folgendes:
„Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere … Vereinsräume … Sportplätze … 
Dies gilt bis auf weiteres und betrifft alle Veranstaltungen im Verein und am See und die Nutzung unseres Vereinsgeländes inkl. Hütte zu Freizeitzwecken.
Bitte beachtet dringend die entsprechenden Anweisungen der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung!
Wir informieren Euch, sobald klar ist, wann und wie wir unseren Vereinsbetrieb wieder aufnehmen können.

 

 Bitte haltet Euch an die für Bayern erlassenen Ausgangsbeschränkungen

 

Wir wünschen uns allen Gesundheit und dass die Situation sich möglichst bald wieder normalisiert!

Bitte informiert Euch im Bedarfsfall selbst (z.B. unter www.blsv.de; www. bayernsail.de; www.dsv.org ).